Verkaufsbedingungen 01/2020

Für sämtliche Kaufverträge  zwischen uns und unseren unternehmerischen Vertragspartnern  (im Folgenden: Besteller) sowie für unsere Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie berufen. Abweichungen hiervon sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot und Abschluss

Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

  1. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung abschließend festgelegt.

 

  1. Lieferung und Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrags geklärt sind, jedoch nicht vor Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Bestellers.

Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.  Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden. Verhindern höhere Gewalt  oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen – gleich, ob bei uns oder bei unserem Unterlieferanten eingetreten -, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung.

Wird durch ein derartiges Ereignis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu.

Bei Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 12 dieser Bedingungen.  Gerät der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, für jede Woche des Verzuges für die Lagerung der Ware eine Schadenspauschale von 1 %  des Rechnungsbetrages pro Woche, insgesamt 5% zu berechnen.

 

  1. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Verpackung, Verladekosten, Zölle usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

 

  1. Versand/Gefahrübergang :

Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem benannten Transportunternehmen übergeben wurde. Als Beleg dient der vom Spediteur unterschriebene Übernahmeschein.
Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Bestellers, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über und der Kaufpreis wird fällig.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

Im Fall der Gewährung von Skonti dürfen diese für neue Rechnungen nicht abgezogen werden, solange noch ältere fällige Rechnungen nicht beglichen sind.

Für Verzugszeiten oder für die Zeit der Stundung fälliger Forderungen werden unbeschadet etwaiger weiterer Schadenersatzansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort fällig, sofern wir die uns obliegende Gegenleistung erbracht haben

Wir sind in diesem Fall berechtigt, ausstehende Lieferungen von Barzahlung oder Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenkosten und Zinsen unser Eigentum.

Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller untersagt, ebenso die Vereinbarung einer Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factorings.

 

  1. Mängelhaftung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen, sofern er Kaufmann ist, nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gießereitechnisch bedingte Mehr- oder Mindergewichte berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.  Macht der Besteller Ansprüche aufgrund von Mängel geltend, so hat er uns die zur Prüfung der Beanstandung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mängelansprüche gem. § 437 BGB verjähren 12 Monate ab Lieferung.

 

  1. Rücklieferung

Rücklieferungen  dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung  vorgenommen werden.

Für die bei jeder Rücklieferung entstehenden Kosten behalten wir uns als Ausgleich eine entsprechende Kürzung vom reinen Warenwert bei der Gutschrift vor, mindestens in Höhe von 30% des reinen Warenwertes. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

 

  1. Kataloge

Die Abbildungen in unseren Katalogen und Prospekten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen der Bauart, soweit dies aus technischen Gründen tunlich ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor.

Abweichungen von den angegebenen Maßen und Gewichten sind, wenn Vertragszweck und Qualität nicht gefährdet werden, zulässig.

 

  1. Urheberrecht:

Urheberrecht  an Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Greift ein uns erteilter Auftrag aufgrund eingesandter Zeichnungen oder Modelle in fremde Patent-, Muster- oder Markenrechte ein, so trägt der Besteller jede Verantwortung und ist haftbar für den uns als Lieferanten daraus evtl. erwachsenden Schaden und entgangenen Gewinn und stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten

 

  1. Allgemeine Haftung

Wir haften nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sonstiger Erfüllungsort für alle Forderungen und Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz.

Wir können den Besteller nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.

Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA), gelten die beiden vorstehenden Sätze nicht.

In diesem Fall werden stattdessen alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Schiedsort ist Hamburg, Verfahrenssprache ist deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Wir speichern die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.